Wie schon mehrfach gesagt und geschrieben:
Bis zu diesem besagten 28.08.04 hatte und hab ich noch nie Probs bei ner Kontrolle gehabt. Ausser das mal nen Beamter unfreundlich war (-> siehe z.B. Kontrolle vom 01.10.05 in Sissach). Zudem ist in den Papieren auch wirklich alles eingetragen, was muss, ja sogar das Lenkrad, dass nicht eingetragen werden müsste.
Zudem ist der Clio so schon dreimal vorgeführt worden!
Aber das scheint dem Richter egal zu sein. Ja er zweifelt sogar daran!!!
Um mal die Frage zu beantworten, warum ich mich gegen die Busse wehre:
Es geht ums Prinzip! Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Clio so, mit Ausnahme der weissen Rückleuchten, schon zweimal vorgeführt worden. Und das in zwei verschiedenen Kantonen. Kein *Experte* hat irgend etwas zu bemängeln gehabt, schon gar nicht die lackierten Windabweiser. Zudem sind diese nach Messung eines unabhängigen Experten in den Toleranzen der gültigen Gesetze der VTS und ASA!
So. Nun versucht man mir anhand einer Expertise des Strassenverkehrsamtes des Kt. ZH mein Fahrzeug weiterhin als illegal hinzustellen. Die *Expertise* wurde erstellt, ohne jemals den Wagen gesehen, geschweige den vermessen zu haben! Dann kommt man mit Gesetzen für LKW betreffend *LSVA* und einem Gesetz für *Tönung der Windschutzscheiben und Anbringung eines Blendstreifens* von Anno 1976. Ihr fragt Euch nun sicher, was das mit den Windabweisern zu tun hat? Ich mich auch.
Meine Anwältin versteht das Ganze auch nicht. Sie sagt, dass das Fahrzeug so vorgeführt ist und ich davon ausgehn kann, nichts unrechtes getan zu haben. Hinzu kommt, dass Windabweiser weder melde- noch prüfpflichtig sind.
Jetzt heisst es erstmal abwarten, was der Richter entscheidet. Er hat von mir nicht gerade wenig Unterlagen zum Studium bekommen. Das muss er erstmal alles durchlesen und verarbeiten. Dann bin ich auf sein Urteil gespannt.
Bis zu diesem besagten 28.08.04 hatte und hab ich noch nie Probs bei ner Kontrolle gehabt. Ausser das mal nen Beamter unfreundlich war (-> siehe z.B. Kontrolle vom 01.10.05 in Sissach). Zudem ist in den Papieren auch wirklich alles eingetragen, was muss, ja sogar das Lenkrad, dass nicht eingetragen werden müsste.
Zudem ist der Clio so schon dreimal vorgeführt worden!
Aber das scheint dem Richter egal zu sein. Ja er zweifelt sogar daran!!!
Um mal die Frage zu beantworten, warum ich mich gegen die Busse wehre:
Es geht ums Prinzip! Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Clio so, mit Ausnahme der weissen Rückleuchten, schon zweimal vorgeführt worden. Und das in zwei verschiedenen Kantonen. Kein *Experte* hat irgend etwas zu bemängeln gehabt, schon gar nicht die lackierten Windabweiser. Zudem sind diese nach Messung eines unabhängigen Experten in den Toleranzen der gültigen Gesetze der VTS und ASA!
So. Nun versucht man mir anhand einer Expertise des Strassenverkehrsamtes des Kt. ZH mein Fahrzeug weiterhin als illegal hinzustellen. Die *Expertise* wurde erstellt, ohne jemals den Wagen gesehen, geschweige den vermessen zu haben! Dann kommt man mit Gesetzen für LKW betreffend *LSVA* und einem Gesetz für *Tönung der Windschutzscheiben und Anbringung eines Blendstreifens* von Anno 1976. Ihr fragt Euch nun sicher, was das mit den Windabweisern zu tun hat? Ich mich auch.
Meine Anwältin versteht das Ganze auch nicht. Sie sagt, dass das Fahrzeug so vorgeführt ist und ich davon ausgehn kann, nichts unrechtes getan zu haben. Hinzu kommt, dass Windabweiser weder melde- noch prüfpflichtig sind.
Jetzt heisst es erstmal abwarten, was der Richter entscheidet. Er hat von mir nicht gerade wenig Unterlagen zum Studium bekommen. Das muss er erstmal alles durchlesen und verarbeiten. Dann bin ich auf sein Urteil gespannt.
Mike / Clio 1.8 16V + Clio 2.0 16V Williams + Opel Astra G Coupé 2.0 16V Turbo
ZITAT EINES AUFKLEBERS: FOR A SMALL TOWN, THIS ONE SURE HAS A LOT OF ASSHOLES
ZITAT EINES AUFKLEBERS: FOR A SMALL TOWN, THIS ONE SURE HAS A LOT OF ASSHOLES